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Pressemitteilung zum Urteil gegen ehem. SS-Wachmann

Heute wurde vor dem Landgericht Neuruppin in Brandenburg an der Havel im Prozess gegen einen ehemaligen SS-Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen das Urteil verkündet. Das Gericht hat den Angeklagten Josef F. für die Beihilfe zum Mord in mehr als 3500 Fällen für Schuldig erklärt. Es wird als erwiesen gesehen, dass er zwischen 1942 und 1945 an der Ermordung von Lagerinsassen mitgewirkt hat. Josef S. hat dem SS-Wachbataillon des Lagers Sachsenhausen bis 1945 angehört und war damit Teil der Tötungsmaschinerie des NS-Regimes. Im KZ Sachsenhausen sind u.a. über 1.000 Sinti und Roma interniert worden. Eine Angehörige der Minderheit ist als Angehörige eines Opfers des Konzentrationslagers Sachsenhausen als Nebenklägerin aufgetreten.



Kelly Laubinger, Co-Vorsitzende der Bundesvereinigung der Sinti und Roma e.V.:


„Wir sind dem Landgericht Neuruppin für die detaillierte Aufarbeitung der Rolle des Angeklagten als Teil der Tötungsmaschinerie des Nationalsozialismus dankbar. Für die Angehörigen der Minderheit der Sinti und Roma ist die juristische Aufarbeitung der systematischen Verfolgung und Ermordung unserer Menschen von großer Bedeutung.

Selbst heutzutage spürt man noch die Folgen des Genozids und unsere Menschen

trauern immer noch um ihre Familienmitglieder. Die über Jahrzehnte fortdauernden

Leugnung des Völkermordes, sowie der anhaltende Antiziganismus der

Mehrheitsgesellschaft erschwert bis heute die gleichberechtigte Teilhabe unserer

Menschen in Deutschland.


Ebenso erwarten wir, dass die nach dem Ende des 2. Weltkrieg fortgeführte systematische Ausgrenzung und Diskriminierung von Sinti und Roma in der Bundesrepublik, sowie der Verweigerung von angemessenen Entschädigungszahlungen von der Bundesregierung aufgearbeitet wird, Verantwortungen benannt und Entschädigungsmaßnahmen ergriffen werden. Hierfür muss eine sogenannte „Wahrheitskommission“, wie sie von der Unabhängigen Kommission Antiziganismus gefordert wurde, eingerichtet werden.


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